Der Substanzwert berechnet sich vereinfacht ausgedrückt, aus der Differenz aus Gesamtvermögen abzüglich Fremdkapital (Schulden). Dabei sind die betriebswirtschaftlichen Werte für Vermögen und Schulden zu berücksichtigen (zu ermitteln).
In der handelsrechtlichen Buchhaltung werden Aktiven oft tiefer bewertet als der Marktwert ist. Damit entstehen stille Reserven, welche in der Bewertung aufgedeckt und miteinberechnet werden. Weiter ist der Anteil von "nicht betrieblichen Vermögenswerten" und der "latenten Steuern" zu klären und berücksichtigen. Nach Berücksichtigung dieser Faktoren erhält man das effektive betriebswirtschaftliche Eigenkapital, den Substanzwert.