Bei der Praktiker- oder Mittelwertmethode wird der Unternehmenswert über eine Vermischung des Ertrags- und Substanzwertes bestimmt. 

Neben unterschiedlichen Gewichtungen (bspw. 1:3 zu Gunsten des Ertragswertes) kann auch in der Wahl der Ertragswertberechnung (Vergangenheitswerte vs. Planwerte) variiert werden. Die einfachste und gängigste Variante ist die Kapitalisierung eines bereinigten Reingewinns mit einem entsprechenden Eigenkapitalkostensatz, welcher aus Sicht des Bewerters der Renditeerwartung auf dem Eigenkapital entspricht.

Mit diesem Vorgehen wird gewissermassen eine Neutralisierung der dynamischen Wunschvorstellungen (Umsatzpläne, Budgets, etc.) mit den statischen Fakten (Substanzwert) versucht zu erreichen. Der rein aus der Theorie der Investitionslehre zwar nicht nachvollziehbare Mittelwert wird so in der Praxis als vernünftiger Kompromisswert wahrgenommen.

Die Praktikermethode wird in der Schweiz auch zur Ermittlung des steuerlich massgebenden Vermögenssteuerwerts von Gesellschaftsanteilen an AG's oder GmbH's im Besitz von natürlichen Personen angewendet. (siehe: KS Kreisschreiben Nr. 28, Bewertung von nicht kotierten Wertschriften). Bei der steuerlichen Bewertungsmethodik wird der Ertragswert zweimal und der Substanzwert einmal gewichtet.