Die Berechnungsgrundlage für den Ertragswert liefert der Gewinn aus der Erfolgsrechnung. In der handelsrechtlichen Erfolgsrechnung ist das Ergebnis oft aus steuerlichen Gründen optimiert.
Dieser in der Finanzbuchhaltung ausgewiesene Gewinn ist dann vorab um alle nicht betrieblichen, ausserordentlichen und sonstigen Sonderfaktoren zu bereinigen um ein möglichst objektives Ergebnis zu ermitteln. Anschliessend wird der bereinigte Gewinn mit einem Kapitalisierungszinssatz (Abbildung der Kapital- & Risikokosten) aufgerechnet, woraus sich der Ertragswert ergibt.
In der Praxis wird der Ertragswert teilweise auch mit zukünftigen Ertragszahlen und Planerfolgsrechnungswerten ermittelt. Ziel ist es, einen nachhaltigen betriebswirtschaftlichen Gewinn für die Berechnung des Ertragswerts zu ermitteln.